aber , wie es meisteiilheils der Fall zu seyn pflegt, d«ganze Genossenschaft so zahlreiche das; ihre Mitglieder,-er Entfernnng wegen, nicht für jedes vorkommende Ge-schüft versammelt werden können oder auch nicht immerversammelt werden wolle», weilsie dabey dem gemeinenWesen alle ihre Zeit und mit derselben ihre Privat-Ange-legenheecen aufopfern müßten: so muß man bereits vonjener Einfachheit, die gleichwohl schon ziemlich künstlichist, abweichen; cS werden noch schwierigere und verwikel-rere Anordnungen nöthig ; dcyn die Gesellschaft wird, mitoder ohne ihren Willen, durch die Natur der Dinge selbstgezwungen, ihre Gewalt ganz oder zum Theilan einen auS ihrer Mitte genommene» Aus-schuß, nicht sowohl zu übertragen als viel-mehr zu überlassen, oder nach dem Gesez ih-rer ursprüngliche» Stifter ausschließend ein,z u r ä u m e n.
Diese Ausgeschossenen, sie mögen nun so odilr andelsbenennt werden, sind naiürltcher Weife als die Stell-vertreter oder Neprasentanten dev ganzenCommunltät anzusehen; sie machen gleichsam eineverengte oder verjüngte Genossenschaft (ser-ratura del Consiglio) aus, in deren alle Gewalt verei-niget ist, nur daß sie dieselben nicht ui eigenem Namen,sondern im Namen der ganzen Gemeinde ausübt. ESgiebt wenige Communitate» ober Republiken, die nichteiner solchen Neprüseittaiion nöthig Hütten. Fast jedeStadtgemeiube, jede Handwerkerzunft hat ihre allgemeineVersammlung, ihren größeren Ausschuß (große Rath, Vor-geseztc) und eine kleinere, dirigirende Commission. »> Bald
s) Ury selbst harre eine Land »gern einbe, einen Lalnbrath