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Aiuß die Gcwalr anu; dcm Ausschuß überlassen werde»,%itib werden, wenn eö möglich ist, einige Theile davonHer gesammten Gemeinde vorbehalten, daher eS abermalvon der Unwissenheit der heutigen Philosophen zeugt, Laßsie ihr sogenanntes Repräsentativ-System für eine neueErfindung ausgeben konnten. Das einzig neue dabeywar gerade das beygemischte falsche, daß sie nemlicb jedezerstreute Menge von Menschen, jedes Aggregat von dienst-baren Leuten, die unter sich nichts gemeinsames haben,gleichwohl für eine wirkliche Corporation oder gar füreure fouveraine Bürgerschaft ansahen, daß sie mithin Ge-nossevschaften repräsenttren (durch Ausschüsse vorstellen)lassen wollten, die gar nicht vorhanden waren, die nurm ihrem Gehirn erdichtet worden oder erst hinlenher mitGcwalr erzwungen werden mußten; eine Bemerkung diewir zwar schon bey anderer Gelegenheit gemacht haben, a >die aber ihrer Wichtigkeit wegen nicht genug wiederholtwerden kann.
Wie immer ein solch repräscntirendcr AuSschuß ur-sprünglich gebildet oder in der Folge partiell ergänzt wer-den mag: ob von unten herauf, nicht zwar durch dieganze Gemeinde (als welches kaum denkbar ist. und da-her auch nie geschieht), sondern durch einzelne Abthei-lungen derselben — oder von oben herab durch frühere
von (ro Mitgliedern aus zehn Genoffamen zufammengefczt,der oft verdoppelt und verdreyfachet wurde, und ein Gieb,ner- oder Fünf;ebner - Gericht für geringere Sachen,Civil - und Criminal - Händel rc. So war es auch i» Schw yjrc. G. FüKli Schweiz. Staats- und Erdbeschreibung I,2-9—z°o. it g>^>.
*) B- I. S>