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Herren oder bereits bestehende dirigircnde Collegienrwird die Wahl, wenigstens im ruhigea Zm.and der Re-publik/ natürlicher Weise immer die ersten und vor-derste» Bürger treffe»/ diejenigen welche bey gleichemRecht/ zur guten Verwaltung deS gemeinen Wcseaü dasmeiste Interesse/ die meiste Fähigkeit/ die meiste Mußehabe«/ und die auS diesen Gründen deö vorzüglichstenZutrauens genießen. Dazu treibt schon die Natur derDinge und der Menschen selbst/ welche nur einen wirk-lich überlegenen gern über sich sehen ober hinaufftzen;wir werden auch zeigen/ daß solcher Vorzug in jeder Rük.ficht klug/ dem gemeinen Wesen vortheilhaft und für dieBeförderung der allgemeinen Zufriedenheit nothwendig ist/sobald er dem freyen natürliche» Gefühl überlassen wird/und keine positiven bindenden Geseze hinzukomme»/ wel-che die übrigen Bürger von der Wahlfähigkeit ausschlie-ßen, den möglichen Wechsel der Personen/ auch bey ver-änderten Umständen, aufheben, da§ rechtmäßige Empor-streben der einen oder daö zufällige Hcruntcrsinken deranderen zwangsweise hinderen wollen.
Bey der Entstehung eines größeren stellvertretendenAusschusses versteht sich weiter von selbst, daß demselbendie höchste Gewalt ganz oder zum Theil, bedingt oberunbedingt überlassen oder eingeräumt werden kann. Bey.deö ist möglich und von beydem liefert die Erfahrungauch Beyspiele. Die Stellvertretung ist vollkommen, ab-solut und unbeschränkt, wenn die ganze Bürgergemeindenie und für keinen Gegenstand versammelt werden kannnoch versammelt werden soll; wenn selbst die Ergänzungder abgehenden Mitglieder oder die Wahl der höchsten Eh-renämter dem einmal gebildeten Ausschuß überlassen ist.