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man bisweilen dir Städte Zürich/ Basel/ Schäff-Hause« / Genf u. s. w. ebenfalls Demokratien oder we-nigstens Aristo. Demokratien zu nenne»'/ weil dortzwar ein die Bürgerschaft vorstellender Ausschuß odergroßer Rath vorhanden war/ der in den meisten Fällendie höchste Gewalt ausübte/ doch aber die Zünfte/ alSAbtheilungen der Bürgerschaft/ noch auf die Wahl jenerVorsteher einigen Einfluß hatten/ oder/ wie in Genf,die gesammte Bürger». Gemeinde noch für einige bestimmteHauptwahlen und außerordentliche Gegenstände in einen(»vnseit gementi versammelt werden mußte. So wurdenhingegen die Städte Bern, Luzern, Freyburg,Solothurn u. s. w. gewöhnlich Aristokratien genennt,weil dort der stellvertretende Ausschuß oder große Rath,welcher auch den Rainen Räthe und Bürger trug,in jeder Rüksicht die Rechte der gesummten Bürgerschaftausübte, diese leztere für keinen Gegenstand mehr ganzversammelt wurde und selbst die Ergänzung der abgehen-den Mitglieder jenes großen Rachs nicht von der ganzenBürgerschaft, noch von einzelnen Abtheilungen derselben,sondern von oben herab, entweder von dem großen Ratheselbst oder von einem besonderen dazu gebildeten Wahl-^Collegio geschah. Allein, wie schon anderswo bemerktworden, *> so ist in beyden Fällen das Wesen der Sacheimmer das nemliche. Der stellvertretende Ausschuß magviel oder wenig Befugnisse, beschränkte oder unbeschränkteRechte haben, über alle oder nur über die meisten Ge-genstände entscheide«, er mag sich selbst ergänzen odernicht: so kann er doch nur von Bürgern und ausdem Kreise der Bürger gewählt werden. Er re-
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