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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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möglichst sorgfältig aufgezählt , um dadurch künftigenStreitigkeiten und Parteyungcn vorzubeugen. ES ist abernoch viel nöthiger oder wesentlicher, die Reservate oderBorrechte deS stellvertretenden Ausschusses auch im Ver-hältniß gegen die Funktionen oder die zum Gang der Ge-schäfte nothwendige Competenz des dirigirenden engerenCollegiums oder der eigentlichen Magistra tur der Re-publik, genau zu bestimmen, und freundlich von ein-ander zu scheiden. Denn da auch jene zahlreiche Behördenicht immer versammelt werden kann und nicht für jedesGeschäft versammelt werden will, da sogar der engereRath oder die Magistratur oft noch früher existirt undursprünglich nicht von den Bürgern oder ihren Stellver-tretern geschaffen worden ist, sondern lezicre erst später-hin zu mehrerer Macht gelangt sind: so entstehen aus demMangel oder der Nnbestimmtheik jener Reservate oft diegefährlichsten Compeienz-Streitigkeiten, welche die Lei-denschaften entzünden und selbst den Untergang der Re-publik herbeyführen können. Wir werden indeß bald Ge-legenheit haben diesen Gegenstand näher zu beleuchtenund vorzüglich zu zeigen, daß die Reservate der höchsttnGewalt und die Befugnisse deS gewöhnlichen dirigirendenCollegiums nicht blos uach logischen Formen oder allge-meinen Classen bestimmt, und z. B. etwa in gesezgebcndeund vollziehende Maßregeln eingetheilt werden können: son-dern daß dabey aus die materielle Wichtigkeit der Sacheselbst gesehen werden muß; daß die höchste Behörde ineiner Republik sich vernünftiger Weise solche Gegenstände^ oder Entscheidungen vorbehält, die für die Existenz und- das Wohl der Republik von unmittelbarem wesentlichemEinfluß sind; und daß also hierüber in den Verfassungender bestehenden Republiken eine große Verschiedenheit