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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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teilen Formen bestehen kann, mit denen, je nach der Na.tur der Gegenstände, abgewechselt wird. WaS in diesenverschiedenen Rüksichten nach den Regeln der Klugheitvorzüglich zu beobachten sey, wird in der Makrobiolik derRepubliken ausführlich erörtert werden.

Weil indessen, wie schon anfänglich bemerkt worden,der repräsentireude Ausschuß nicht für sich selbst vorhan-den ist, nicht für seine Zweke sondern für die Zweke derganzen Genossenschaft regieren soll: so ist auch seine Con.stituiion mit den oben entwikelten Gegenständen noch nichtvollendet. ES werden denselben noch gewisse Vorsieh tö>Maßregeln beygefügt, um die auSgefchoffenen Vorste-her so viel möglich in den Schranken der ihnen anver.trauten Gewalt zu erhalten, wenigstens ihren Mißbrauchzu erschweren oder gegen denselben, für solche Fälle wokeine förmlichen Strafen möglich oder ausführbar sind,doch andere Mittel anwenden zu können. Man sucht die-ses gewöhnlich durch einen vorgeschriebenen Eid, der siean ihre Pflichten erinnern soll und periodisch erneuertwerden muß, durch die Beschränkung der Amts-dauer, mit oder ohne Erneuerung derselben und durchdie wenigstens mögliche Amovibilität der Stellenzu bewirken. Die AmtS' und ähnliche Eide, mit denenfreylich ein grosser Mißbrauch getrieben werden kann,sind an und für sich allerdings von großem Ruzen undnicht ohne Grund zu allen Zeiten und bey allen Völkernals das festeste Band der Treue 6) angesehen worden. Le.gen sie auch der natürlichen Pflicht eigentlich nichts hinzu,schwört man auch gewöhnlich nur solche Dinge, die ein

6) arctissimum vinculum ad adstringemlam fidem.