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find ebenfalls nicht ohne Grund fast in allen Republikenüblich. Die Danr der Aemter, wenigstens der höherenund einträglichen, auf eine gewisse Anzahl von Jahrenzu beschränken und die Personen wechseln zu lassen, istganz dem Geist einer Republik angemessen; eö hat dieseszur Absicht zu hindern, daß kein einzelnes Individuumzu mächtig werden könne, dabey dann stets an die Quelleder Gewalt, d. h. an die ganze Communität zu erinnernund auch überhaupt mehr allgemeine Zufriedenheit zu be-wirken: denn unter gleich berechtigten Mitgliedern hat je-des mehr oder weniger Anspruch aus Ehrenstellen, undum den Neid zu schwächen oder gefährlichen Faktionenvorzubeugen, müssen die Gelegenheiten nicht so seltenseyn, wo der rechtmäßige Ehrgeiz befriedigt werden kann.Wäre auch daS betreffende Amt nur den treusten und sä-higstcn Händen anvertraut worden, so könnte eine solchbeständig fortdaurende Macht leicht zu ihrem Mißbrauchverleiten; sie würde bey den übrigen Bürgern unfehlbarnur Neid oder Mißtrauen erregen, und dann soll auch ineiner Republik der Glaube herrschen, daß kein einzelnesIndividuum unentbehrlich sey, keine Verrichtung nichtauch von andern ausgeübt werden könne. Ist aber dasAmt zufälliger Weise in schlechte oder unfähige Hände ge-fallen, so dauri wenigstens der Mißbrauch nicht so lange,und was von dem einen verdorben worden, kann von demandern wieder gebessert werden. Was dann die gewöhn-liche Amovibilität, d. h. die ordentlichen jährlichen Be-stätigungen oder neuen Erwählungen betrifft: so erinnernsie wenigstens an die Quelle der Gewalt, erneuern dieIdee der bürgerlichen Gleichheit und halten doch einiger-maßen die Schlechtigkeit in Schranken: denn die Epochesolcher Bestätigungen, wo kein Proceß geführt, kein Grund