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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Beamten vorstellen, nicht erblich seyn noch in einer ein-zigen Person bestehen sollte, aber dennoch, gleich einemKönig, zü allen übrige» Aemtern ernennen, fast überalle öffentlichen Gelder disponiren konnte, und als sprachter zu einer Versammlung seiner getreuen RcichSstände,in den geftzgebenden Räthen freylich nicht selbst stimmen,sondern nur Bottschaften au He senden und Vorschläge ma-chen durfte. Diese widernatürliche Einrichtung, welcheder Republik die Gestalt eines dreyköpfigen CerberuS gab,harte auch zur nothwendigen Folge, daß die beyden höch-sten Behörden, die Bürgergemeinde oder ihre Stellvertre-tung und der Rath oder das dirigirende Collegium statt zu-sammen ein einziges republikanisches Corpus zu bilden, viel-mehr in einem beständigen Streit mit einander begriffenwaren, sich wechselseitig zu bekämpfen oder ganz zu über-wältigen suchten; und sie würde allein zum Sturz diesernaturwidrigen Republiken hingereicht haben, ohne nurauf alle ihre übrigen Radical. Gebrechen, ihren erzwun-genen Ursprung, ihre bodenlosen unhaltbaren Grundlagen,ihre systematische Zerstörung aller natürlichen und erwor-benen Privatrechte Rüksicht zu nehmen.

Außer dieser Organisation des engeren RegiernngS-RathS ist dann noch die AmtSdaur, der Rang, dasEinkommen, der Eid und die Instruktion seinerMitglieder zu bestimmen, welch alles zwar nicht so we-sentlich zur Constitution gehört. Die AmtSdaur ist ge-wöhnlicher Weise lebenslänglich, doch wie bey den Glie-dern des großen Raths einer jährlichen Wiedcrerwählungoder Bestätigung unterworfen; denn eine zu große Wart-delbarkeit würde nicht nur gründliche Sachkenntniß undErfahrung unmöglich machen, sondern auch das Interesse