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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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an den gemeinsamen Geschäften schwächen/ Unzufrieden«heil erregen und der Republik in jeder Rüksicht schädlichseyn. Alter und die bekleidende Ehrenstelle nebst der da-mit verbundenen Macht/ geben natürlicher Weise den Ma-gistraten der Republiken einen höheren Rang / d.h. einAnsehen welches nicht nur von den Bürgern freuwilliggezollt / sondern auch durch gewisse äußere Zeichen erwektlind an den Tag gelegt wird. So z. B. haben sie gewöhn«dich in den Versammlungen einen ausgezeichneten, etwaserhöhcten Siz und bisweilen eine besondere/ derWürde ihres Amtes angemessene Kleidung; sie genie-ßen den Vorrang bey allen öffentlichen Gelegenheiten,und auch im Privatleben einen höheren, zwar der Be«scheidcnheit einer Republik angemessenen, und weniger dieMacht als die bey ihnen vorausgefezte persönliche Tugendund Einsicht bezeichnenden Titel; ausgezeichnete, wohl-gelegene Kirchen stuhle, militärische Ehrende-zeugungen von den Wachen u.s.w., lauter Zeichen undUebungen, welche für die Würde des Ganzen, die an-ständige Haltung der Republik und den freywilligen Ge-horsam der Bürger und Unterthanen keineswegs gleichgül»tig sind, zumal die Magistraten einer Republik sonst keineMittel haben, durch Ueberlegenheit an Glüksgütern, durcheigene Macht oder äußeren Schein sich das nöthige An-sehen zu erwerben, ja sogar, nach dem wahren Geist ei-ner Republik, sich nicht so sehr auf diese Weise von ih-ren Mitbürgern auszeichnen sollen. Weil ferner die Stel-len des kleinen oder dirigirenden Raths zwar eine höhereWürde aber auch eine Art von Beamtung ausmachen,weil seine Mitglieder den größten Theil ihrer Zeit demgemeinen Wesen widmen müssen, und nicht wohl einrräg-lichen Privat-Geschäften obliegen können: so ist eS bil-