Band 
Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
JPEG-Download
 

M4

seze, während anderseits die unbedeutendsten / zum Ganzder Geschäfte nöthigen Ordnungen/ Instruktionen oderReglemente zur Gesezgebung gerechnet/ mithin der höch-sten Gewalt vorgetragen werden müßten. Alle Menschenund alle Behörde»/ so gering auch ihre Macht seyn mag/haben nothwendiger Weise in dem Kreise ihres Befug-nisses eine Art von geftzgebender , vollziehender und rich-terlicher Gewalt; sie ordnen und befehlen gewisse Dinge/ste wachen über derselben Vollziehung/ sie entscheiden überStreitigkeiten und Widerhandlungen; oder mit andernWorten / sie erklären ihren Willen , ste gebrauchen ihreKraft diesen Willen zu vollbringen, ste urtheilen ob dem-selben ein Genüge geleistet worden sey: daö alles ist nachder Natur der Dinge gar nicht anders möglich, und diegeringste Sachkenntniß wird eö einem jeden beweisen.Kennte man also die Geistes-Trägheit und die Leichtgläu-bigkeit der meisten Menschen nicht, so wäre eS kaum be-greiflich/ wie die von Montesquieu erdichtete / hohle Ideevon einer Theilung der Gewalten/ in gesczgebende undvollziehende/ sich so sehr aller Köpfe hak bemächtigen kön-nen/ daß man ste sogar in die bestehenden Staats-Ver-fassungen widernatürlich hineinzuzwingen sucht/ und wennihr auch die Erfahrung allenthalben widerspricht/ sie gleich-wohl nach jener Grille erklären und auslegen will. *>Allein bey der Unwissenheit von den Dingen selbst/ wel-che der Charakter unserer Zeiten und stets die Borläufe-

4) Man lese nur die neueren statistische» und qeogravbischen Hand-bücher/ welche man der Jugend in die Hände giebt. Ueberaklwollen sie eine Trennung von qesezgebender und vollziebenderGewalt erbliken, sowohl in Monarchie» und Republiken, w»von solcher Distinktion nie die Rede war. In den älteren Bü-chern findet man auch nicht das geringste davon.