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dieses Widerspruchs mit ihrer eigenen Theorie keinen Vor.wurf machen; sie verdienen derselben ohnehin schon genug,und man kann ihnen nicht noch zur Schuld beymessen,
' -aß die. Natur der Dinge stärker war als die Thorheitder Sophisten zu deren Schule sie sich bekannten; unsereAbsicht ist nur dadurch die Absurdität der Principien zubeweisen, welche selbst da unausführbar waren, wo mansie ausführen wollte. UcbrigenS mögen nur wenige Bey.spiele hinreichen um bis zur Evidenz zu zeigen, wie un.vernünftig eS wäre die Funktionen beyder Behörden blosnach ihrer legislativen oder exekutiven (vorschreibendenoder handelnden) Eigenschaft und nicht nach ihrer mate-riellen Wichtigkeit sondern zu wollen. Die Erklärungund Führung deS KriegS z. B. ist kein Gesez; imGegentheil ließe sich mit Grund behaupten, daß solchenur eine nöthige Maßregel zur Handhabung oder Voll.zichung früherer natürlicher oder positiver Geseze, ge.schlossener Friedens. Verträge u. s. w. sey: wird deßwegenein Fürst seinem Minister oder eine Republik ihrem diri.gircnden Collegio erlauben, unbefragt von sich aus einenKrieg anzufangen, zu Führung desselben über Personenund Eigenthum zu disponiren und vielleicht die ExistenzdeS ganzen StaatS in Gefahr zu bringen? Die Crea-tion aller Bedienungen, die Ernennung, Be.förderung und Verabscheidung aller Beamten»st kein Gesez, vielmehr ist solche zur Vollziehung der Ge.seze nothwendig: wird man deßwegen behaupten wollen,daß die höchste Gewalt einer Republik ihre ersten Dienerund Beamten, ihre Präsidenten, SekrelärS, Referenda-kien, Gesandte, Generale u. s. w. nicht mehr ernennenoder verabscheiden dürfe, da sie doch für ihren Dienst vor-handen, von ihr bezahlt, gegen sie verpflichtet sind! —>