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ÄUf dem Erdboden gewesen, die nicht unter verschiedene«Benennungen und mancherley Verhältnissen über Mensche«geherrscht hätte, die nicht Bürger der Communität, aberderselben auf eint oder andere Weise verpflichtet waren.Carthago war die Beherrscherin eines großen GebielSin Afrika / wie auch von Sicilien, Sardinien, den mei-sten Inseln des Mittel-Meers und einem großen Theilevon Spanten. 21 Die Griechischen Städte hatten ihreiributären Verbündete (steur- und kriegsdienst-pflichtige Unterthanen), Leibeigene und sogar Scla-ven. 2 3 4 > ES ist bekannt wie groß das Gebiet der Römi-schen Republik gewesen, obschon die freye Commu-nität, d. h. die eigentliche Republik nur in der Bürger-schaft der Stadt Rom bestand. Mannigfaltig, wie heutzu Tag, waren ihre Verhältnisse zu den Einwohnern die-ses Gebiets, je nach der Art seiner Erwerbung oder dengeschlossenen Verträgen.») Bey allen Italienischen
2) Ueber die Entstehung desselben, gar nicht allein durch Erobe-rungen, s. Heeren Geschichte der Staaten des Alterthums,zte Auflage, 1817. S. yz — 96. Nebst den Einwohnern die»ses Gebiets hatte Carlbago noch gemiethete Truppenund Ruder knechte für die Kriegsflotten. Sollten dieseetwa auch Bürger seyn lind der Republik befehlen statt ihrzu dienen?
z) Heeren a. a. O. S. lüg.
4) Manidpia mit vollem Römischem Bürgerrecht, jedoch zumTheil ohne Stimmen in den Comitien — Jus coloniarumohne Antheil an den Comitien, noch an den Magistraten inRom — Socii, Jccderc functi, die ihre innere Verfassungbehielten, aber Tribute und Hülfsrruppen geben mußten— Deditttu, eroberte Unterthanen, die durch Römische Ma-gistrate (Präfekten) regiert wurden. Heeren«, a, O. S.4-8-4Z0.