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.Kraft und der äußeren GlükS.Umstände. ES läßt sichsogar ein zahlreiches Gemeinwesen denken, das aus ei-nem einzigen Geschlecht bestühnde, wenn seine Mitglie-der, wie z. B. die Bacchiaden in Corinth, sich aneine Corporation vereinigten, gemeinschaftlich große Gü-ter besäßen und durch hinreichende Kraft oder glüklicheVerbindungen ihre Unabhängigkeit zu behaupten wüßten.Was die sogenannte Oligarchie betrifft, so ist dieselbeeine Verderbniß im Inneren der Republik und bestehtdarin, daß einzelne wenige vornehme und mächtige Bür-ger die Rechte welche nur der ganzen Communität ge-dühren, sich ausschließend zueignen und usurpiren; 2ä >aber es ist eine revolutionäre Ungereimtheit das Verhält-niß der ganzen Communität zu ihren Dienern und Un-tergebenen eine Oligarchie zn nennen, indem auf dieseWeise alle Republiken, alle Stadt- und Dorf.Gemein,den in der Welt oligarchisch heißen müßten. «> EineErb.Aristokratie endlich, d. h. eine solche Commu-nität, in welcher gewisse Geschlechter die Aemter und
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39) So hat z. B- das Französische Direktorium 1798 die Land»leute des Ober-Wallis, welche zugleich Herren des Unter»WalliS waren, in öffentlichen Proklamationen fünftausendOligarchcn gencnnt, weil sie sich von ihren Bergen herabgegen die Invasion der Französischen Jakobiner-Rotte ver-theidigten- So bat auch der bekannte Waadtländisch« Advo-kat Cäsar Friedrich Laharpc die zahlreichen Land«-Gemein,den der Cantone Ury, Schwyz, Unterwalden u- s. w-, weilfle seinem revolutionären System nicht günstig waren, stet«Oltgarchen genannt. Dieser AuSdruk auf alle rechtschaf-fenen Menschen und auf alle höheren Classen angewendet, istzulezt zu einem Ehren-Titel geworden.