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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Ergänzung kc großen oder stellvertretenden Versammlun-gen einiger Maßen ersczk werden, alö welche leztere neuesLeben, neue Ideen in die Republik hineinbringt und da.her auch auS diesem Grunde der partiellen Ergänzungjedes einzelnen Mitglieds vorzuziehen ist.

2® Die innere Verfassung der freuen Com-muni tät bleibt immer die Hauptsache, dennauf ihr beruht das Fundament deS StaarS,dieExistenz des herrschendenSubjektes selbst.WaS in Monarchien das Daseyn des Fürsten und seinesHauscS ist, das ist in Republiken oder Communitäten dieUnion ihrer Mitglieder und der Jnnbegriff der zu ihrerAufrechthaltung und inneren Ordnung nothwendigen Ge-scze. Sie machen das Leben der kollektiven Person unddie Gesundheit dieses Lebens aus. Run hat die Naturselbst die Sorge für die Erhaltung einer physischen Per-son und der Verbindung ihrer Theile übernommen; einkünstlicher Körper hingegen muß, so wie durch menschlicheHülfsmittel zusammengefügt, so auch durch stc erhaltenwerden. Und da diese Regel für das Verhältniß der Bür-ger unter einander oder das innere republikanische Rechteinerseits allerdings das Wichtigste ist', anderseits bereitssehr viele Gegenstände umfaßt und seine Anfrechthaltungvielen Zeitaufwand erfordert: so ist eS unvermeidlich,daß wegen diesen schwierigen und beynahe täglich wieder-kommenden Sorgen oft andere äußere Interessen hinran-gesezt und vernachläßiget werden müssen. Das Gebietder Republik mag in seinem Umfange verändert werden,bald groß und bald klein seyn, die Zahl der Unterthanenstch vermehren oder verminderen, ihre Güter, Einkünfteund öffentliche Anstalten mögen besser oder schlechter ver-