Weil aber in Republiken die Behandlung aller Geschäfteohnehin viel mehreren Zettaufwand erfordert und weilihre Regierungen stets über ein doppeltes Verhältniß,das Innere zwischen ihren Bürgern und das Aeußeregegen die Unterthanen der ganzen Communität zu sorgenund zu wachen haben: so folgt auch hieraus die wichtigeKlugheits-Regel, daß dieselben weit mehr noch als dieindividuellen Fürsten sich des RegierungS-Luxus, deS all-zuvielen ReglementirenS enthalten, sich überhaupt weni-ger in fremde Privat'Sachen mischen, mithin ihren Un-terthanen in dieser Rüksicht größere Freyheit gestattenmüssen, alles um desto weniger mit Geschäften überladenzu seyn, folglich Zeit und Kräfte desto mehr ihrer Selbst-erhaltung und ihren eigenen gemeinsamen Geschäften wid-men zu können.
3° Die Regenten oder Vorsteher der Re-publiken stehen in einem ganz andern Ver-hältniß gegen ihre Mitbürger als gegen dieäußeren Angehörigen der ganzen Communi-tät, und diese beyden Verhältnisse dürfennicht mit einander verwechselt werden. DieVerlezung dieser wichtigen Regel, die Einführung einernaturwidrigen Gleichförmigkeit, welche stets das Kennzei-chen deS Unverstandes oder des Despotismus ist, würdenicht nur die äußerste Verwirrung, sondern zahllose em«pörende Ungerechtigkeiten veranlassen. Gleiche Geseze pas-sen einmal durchaus nicht auf ungleiche Verhältnisse,sonst wären die ersteren unvernünftig und zwekwidrig.Die Bürger können unmöglich den Pflichten der Unter-thanen und diese nicht den Pflichten der Bürger, alssolcher, unterworfen seyn, so wenig als z. B. der Gläu-