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zubeugen; für die Unterthanen der Republik hingegensind sie nicht so nöthig, weil da, wie in Fürstenthümcrn,der Grund dcS GeftzeS aufhört. Zweycrley gleichberech-tigte Religionen können in einer wahren Republik nichtwohl angehen, weil sie früher oder später die Eintrachtder Gemüther stören würden und eine so enge Gesellschaftauch auf einem gemeinsamen Glauben beruhen muß; beyden unter sich geänderten, d. h. in keine Communitätvereinigten Unterthanen ist diese Verschiedenheit viel we-niger bedenklich, und kann eher tolerirt werden, weil dieBerührung nicht so innig ist, wenigstens nicht so oft wie-derkömmt, und weil auch eine höhere Macht existirt, wel-che den Frieden zu erhalten vermag, da hingegen dieherrschende Communität selbst keine dergleichen über sichhat. Auf der anderen Seite können die Bürger der herr-schenden Republik von ihren Magistraten auch nicht inallem gleich den Unterthanen behandelt werden; über sie,als Mitglieder des Souverains, soll man mehr mit Ue-berzeugung und Zutrauen regieren, mit ihnen muß mehrim Ton des Freundes und Mitbürgers als im Tone desHerrn gesprochen werden, wobey der erstere gleichwohlmir Ernst gepaart, der leztere wohlwollend und väterlichsenn kann. Aber der Sprachgebrauch soll wenigstens ver-schieden seyn und das Verhältniß zu demjenigen andeutenzu welchem geredet wird. Bittend und einschmeichelndmit Untergebenen, gebieterisch mit seinesgleichen zu spre-chen, ist beydes naturwidrig und verfehlt feinen Zwek;jenes raubt alles Ansehen, indem eS die Idee der recht-lichen Ueberlegenheit schwächt; dieses erwekt Haß und Er-bitterung, weil eS unbefugte Herrschaft vorauösezt: daherman auch hier der Natur treu verbleiben, aber der Geistder Gerechtigkeit und Liebe stets alles durchdringen und