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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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tcn / denen er einen Theil seiner Ehre und seiner Machteinräume/ und sich mittelst dessen ihrer Anhänglichkeitversichert/ welche Diener aber gleichwohl nicht durchausdie nemlichen Interessen haben und ihre Hülfe nicht ohnegegenseitige Vortheile und mehr oder weniger beträchtli-che Besoldungen leisten. Eine Corporation von vielen hin-gegen bedarf dieses nicht; sie ist ihren Geschäften selbst ge-wachsen/ ja es wäre sogar gefährlich für sie höhere Be-amte und Diener außer ihrem Kreise zu wähle»/ weildieses vorauSsezen würde/ daß sie in ihrer Mitte keinedazu tauglichen Männer besize, weil sie ferner von sol-chen/ die nicht zu ihrem Verein gehören/ nicht auf dennemlichen uneigennüzigen Eifer zählen könnte/ und weileine solche Hintansezung der Bürger bey denselben noth.wendig Neid und Erbitterung erzeugen müßte. In diesemwichtigen Unterschiede liegt zwar der Grund / daß dieAngelegenheiten der Republiken, wo nicht immer mit mehrGeschiklichkeit/ doch gewöhnlich theils uneigennüziger/theils auch mit geringeren Unkosten besorget werden, weildie gemeinsame Sache auch die ihrer einzelnen Bürger ist;denn obgleich eine Communität nicht ohne gegenseitigenVortheil die ganze Zeit ihrer Bürger in Anspruch neh.men kann, und es auch in Republiken einträgliche Aem-ter giebt/ wiewohl sie selten lebenslänglich sind: so wirddoch eine Menge von nöthigen Arbeiten unentgeldlich ge-leistet/ die man in Monarchien alle bezahlen müßte/ undes ist unglaublich wie weit diese Oekonomie in Republi-ken getrieben werden kann/ wenn ein bedeutender Theilihrer Bürger wohlhabend und der Gemeingist noch leben-dig ist. Auf der anderen Seite folget aber auö dem nem-ltchen Umstand auch der nicht unwichtige Nachtheil/ daßder Ehrgeiz der Unterthanen in Republiken allerdings viel