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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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nachher die Mittel zur Erhaltung und Befestigung des-Republiken desto gründlicher angeben zu könne».

In so fern also die Republiken zugleich Grundherrenfind/ mithin ihre Macht vorzüglich auf bestzenden Lände-reyen und Reichthümern/ auf treuen und eifrigen Die-nern und auf günstigen nachbarlichen Verhältnissen be-ruht/ haben fie freylich manche Todes-Ursachen mit denFürsten gemein. Sie verlieren nemlich ihre Unabhängig-keit und finken zu gewöhnlichen Privat. Communitätenherab > durch jede Art von absoluter oder relativer Schwä-chung/ besonders durch Veräußerung oder Verlust ihrerTerritorial.Bestzungen/ durch gefährliche Streitigkeiten/unglüklich geführte Kriege und nachtheilige Friedcns-Verträge/ die dann bey ihnen mehr als sonst unter an-deren schonenden Benennungen von Allianzen, Constitu«rionen / Protektionen u. f; w. verschleyert werden; durchUebernahm allzuvieler einzelner Servitute«/ wo oft eineanfänglich unbedeutend scheinende Gefälligkeit in der Folgeden Ruin der Freyheit herbeyführt; ferner durch gewalt-same Unterjochung, der die Republiken so wenig als dieEtnzelherren immer entgehen können/ die aber oft eineFolge früherer politischen Fehler ist; endlich durch denVerlust der relativen Macht , d. h. durch übergroße Ver-stärkung gefährlicher Nachbaren oder durch die Vernich-tung/ Schwächung und Entfernung nüzlicher Freunde/neben und mlt welchen allein die Unabhängigkeit möglichwar. Wir brauchen dieses Alles nicht weiter zu entwi-keln/ da es nur eine Wiederholung desjenigen seyn müßte/was seines Orts von dem Untergang der Fürstenthümerüberhaupt gesagt worden ist. *> Zwar scheinen die Re-

J) D. II. Cap. 44. S. 58 r-r>o-.