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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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wattige Gesandte n.s. w. hat sie zwar/ je nach dem Um-fange ihres Gebiets oder nach dem Grade des RegierungS-LuxuS/ eine Menge von Beamten nöthig/ die in ihrenVerrichtungen und Benennungen mit denen der Fürstenganz übereinstimmen. Allein da die Republiken/ auch so-gar bey gleichen Hülfsmitteln/ gewöhnlich viel mäßigereAnsprüche habe«/ nicht so viele Truppen/ wenig oder garkeine Gesandte halten u. s. w. , da sehr viele Dienste vonihren Bürgern unenigeldlich oder doch sür geringe Besol-dung geleistet werden: so geht auch hier alles mit weni-geren Unkosten zu. Dabey bestehen meistentheils nochstrenge Geseze in Absicht auf die Verwaltung des Com-munitätS - Vermögens; Formen'welche die willkührlicheDisposition über dasselbe erschweren und der Verschwelt-düng (die sonst aus gemeinem Gut leichter als aus eige-nem geschehen könnte) einen Damm entgrgensezen. AuSallen diesen Gründen erklärt eS sich/ warum die Repub-liken im Allgemeinen selten verschwenderisch sind/ daherauch eines größeren Credits genießen und/ wenigstens inZeiten des Friedens/ große Ersparnisse machen/ so daßihre Schäze oft den Neid viel größerer Potentaten erre-gen / und daß sie diesen lezteren oft in Zeiten der Nothaus eine oder andere Weise beyspringen müssen. 3 >

a) Zwar siebt man auch Republiken, Städte, Gemeinden u.s. w,mit zerrütteter Oekonomie oder schlechter Finanz/Verwaltung.Doch sind die Beyspiele seltener als in Monarchien, und alle-mal lieqt die Ursache entweder in äußerem Unglük, wie z. B.in Kriegen, Contributione» u. s. w. ober in einem innerenVerderdniß, durch welches in der That die Minorität herr-schet und also mit dem gemeinen Gut eigennüzig oder nachWilikühr schalten kann.