Band 
Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
JPEG-Download
 

m

M«i> am Ende durch andere Auskunftsmittel den Friedenauch in den Gemüthern herzustellen, ohne im Wesentli-chen etwas von ihren Rechten verloren zu haben. Allediese Gründe beweisen schon, daß die Republiken im Ver-hältniß gegen ihre Rachbarcn und ihre eigenen Untertha.nen zu Behauptung ihrer Macht und Herrschaft mit mehrSchwierigkeit als einzelne Fürsten zu kämpfen haben, unddaß die Unabhängigkeit, als das höchste Gut, immerschwer zu erhalten ist.

Allein die größten Gefahren drohen den Republikenin ihrem Inneren selbst; denn das Verhältniß ih.rer Bürger unter einander ist so künstlich und beruht ausso wandelbaren Fundamenten, daß gerade darin die denRepubliken eigenthümlichen zerstörenden Principien lie-gen, die bey einem Fürsten niemals eintreten können.Sie sind auf ungefähr gleiche Kräfte und ein gemeinsa-mes Bedürfniß gegründet, aber beydes ist nicht immerfortdaurend; ohne den Geist der Eintracht können sie nichtbestehen, aber jedermann steht wie schwer derselbe zwi.schcn gleichberechtigten in die Länge zu behaupten ist, "zumal wenn entgegengeseztc wichtige Interessen ins Spielkommen oder gar ein Theil der Bürger den anderen be-leidiget, die doch zusammen nur einen Körper und eineSeele ausmachen sollten. Einen individuellen Fürstenkann man, eben weil er eine einzelne Person ist, imWesentlichen nicht mit stch selbst entzweyen, aber untereiner Versammlung von Vielen ist Zweytracht undErbitterung der Gemüther möglich, ja sogar leicht

Z) Arduum semper eodein loci potentiam et concordiam esse,.Tac. IV. Annal,

S

Sechster Band.