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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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gelangt und geraume Zeit hindurch behauptet/ so daßmit der reellen Ueberlcgenheit sich noch die allgemeine An-erkennung derselben vereiniget; wenn er durch die Mengeseiner Schuldner und seiner Privatdiener , die ihm mit.telbar oder unmittelbar ihren Wohlstand verdanken / durchdie Verzweigungen seiner in die angesehensten Geschlech-ter verheyratheken Familie u. s. w. sich sowohl unter denBürgern als den Unterthanen der Republik eine zahlreicheClientel erwirbt; wenn er dabey etwa noch in mächtigenVerbindungen und Verwandtschaften mit fremden Fürstensieht/ von ihnen Lehen trägt/ oder Aemter erhalten hat;wenn er überdieß angenehme und überlegene Eigenschaf,ten deS Geistes und Charakters besizt/ und, was gewöhn,lich der Fall ist , zugleich die ersten Ehrenstellcn der Re-publik bekleidet/ ihren Berathschlagungen vorsieht/ ihreTruppen commandirt , folglich anvertraute Macht mit sei-ner eigenen vereiniget/ jene zum Vortheil von dieser be-nuzt, oder diese unter der Firma von jener verbergen undäußerlich rechtfertigen kann: so ist es nach dem Drangder Natur beynahe unvermeidlich/ daß eine solche Repub-lik nicht bey dem ersten äußeren Anstoß in eine vollendeteEinzelherrschaft übergehe/ und/ was vorher nur faktischbestand / für die Zukunft zur Regel werde. In allen Be-rathschlagungen wird der übermächtige Bürger die Mehr-heit der Stimmen für sich habe«/ oder auch ohne dieselbeseinen Willen durchsezen könne»/ und wenn auch einzelneUnabhängige noch widerstreben und die durch verändertenSachverhalt unmöglich gewordene Freyheit zu behauptensuchen / so stehen sie isolirt/ werden als Störer der Ein-tracht/ wo nicht als Feinde der Republik angesehen/ undim ersten Kampfe leicht besieget / oder zn gleicher Unter-würfigkeit gezwungen. Besonders droht den Republiken