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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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solche Gefahr der Usurpation von Seite ihrer eigenenkriegerischen Befehlshaber, zumal wenn sie Siege erfoch-ten, und in dieser Rüksicht der Republik Dienste geleistethaben. Richt allein werden gewöhnlich zu dergleichenStellen nur solche Bürger erhoben, die durch Geburtund das Ansehen ihres Geschlechts, durch Güter, beklei-dete Aemter, Verwandtschaften und Freunde, wie auchdurch persönliche Eigenschaften bereits ausgezeichnet sind,und einen großen Anhang in dem Rath der Republik be-sizcn, sondern wenn sie dabey noch das Commando derArmee eine Zeitlang mit Erfolg geführt, und sich dasZutrauen, die Liebe ihrer aus Mitbürgern oder Fremdenbestehenden Truppen erworben haben: so können sie sichan die bürgerliche Gleichgültigkeit nicht mehr gewöhnen,jeder Widerspruch erscheint ihnen alS Feindschaft oderals Ungehorsam und sie suchen stets die einmal ausgeübteHerrschaft mehr oder weniger zu behalten. Zur Ausfüh-rung eines solchen Vorhabens bedarf der siegreiche An-führer auch nicht immer Gewalt und Unterdrükung an-zuwenden; die Bereitwilligkeit seiner Anhänger kömmt ihmzuvor, oft wird er noch von ihnen dazu ermuntert undangetrieben. Denn so wie während dem Krieg der Com-mandirende sich an Herrschaft gewöhnt, so gewöhnen sichhinwieder die Truppen und untergeordneten Befehlshaberan Gehorsam und Dienstbarkeit, deren LooS gar nichtimmer so beschwerlich ist, und überdieß noch mit demSchein von Ruh und Ordnung beschöniget wird. Gehor-chen und sich unterwerfen muß man immer, dem größe.reu Haufen einer Republik so gut als einem Einzclher-ren. Alle diejenigen also, welche nicht von einem höhe-ren lebendigen Pflichtgefühl für die Reckte der bestehen,den Communität durchdrungen sind, sondern blos für

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