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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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eines Fürstenhauses , welches den vorzüglichsten Antheilan der Erwerbung der Unabhängigkeit genommen, durcheigene Privat.Güter übermächtig/ mit allen Europäi-schen Potentaten verwandt und befreundet war/ und demdabey noch gesezmäßig das erbliche Commando der repub-likanischen Flotten und Armeen nebst der Ernennung al-ler daherigen Stellen zukam. Früher oder später mußtestch der wechselseitige Kampf entweder mit einer fremdenEroberung, oder zum Vortheil der Alleinherrschaft enden,und man kann richtig voraussehen / daß ähnliches Schik-fal mit der Zeit auch die Amerikanischen Republiken tref-fen wird.

Nimmt man nun endlich zu allen diesen den Nepubli-ken eigenthümlichen Gefahren noch den Einfluß fehler-hafter/ ausgearteter oder vcrnachläßigter Statuten undConsiitutionS.Geseze, den Zwang in die Gesellschaft,allzuleichisinnige Aufnahmen oder ungerechte AuSschlief-sungen, einseitige / unregelmäßige Zusammenberufungen,Mangel an Vorsicht, aus Menschenfurcht, oder aus über-mäßigem Zutrauen gegen die auögeschossenen Vorsteher;allzubindende Geseze; fehlerhafte Wahlformen, welche oftden würdigsten ausschließen, dagegen aber Untreu undUnfähigkeit an die Spize bringen; schlechte Deliberatioris-Formen, welche den Fortgang aller Geschäfte lähmen unddie beßten Rathschläge unnüz machen; üble Abtheilungder Funktionen zwischen der obersten allgemeinen Ver-sammlung und den dirigirenden Räthen, daherige Colli-sionen und wechselseitiges Mißtrauen; den Neid und dieLeidenschaften der Optimalen oder der verschiedenen Bür-ger-Classen unter einander, welche sterö ihre eigene Pri-vat.Macht und Privat. Freyheit auf Unkosten der gemein-