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Bürgey^und Magistralen gegründet seyn. Eintracht untereinander, Liebe zu dem Gemeinwesen, Wohlstand odergesichertes anständiges Auskommen, welches den Adel desCharakters und persönliche Uneigennüzigkeit begünstiget',eine gewisse Ehrbarkeit in der ganzen äußeren Lebensart,die wenigstens öffentliches Aergerniß vermeidet; Arbeit-samkeit, besonders in den öffentlichen Geschäften, weilBeschwerden auch Achtung verschaffen, und niemand Müheund Sorgen zu beneiden pstegt; endlich auch anspruchloseBescheidenheit, welche außer der Rathsversammlung dieUeberlegenheit des Bürgers oder des Magistrats nieman-den fühlen läßt, sind, wie wir noch ausführlicher zeigenwerden, unter diesen Tugenden die nothwendigsten. Al.lein da dieselben unter einer großen Menge von Men-schen nicht immer vorhanden, und weder von allen zuhoffen, noch zu erwarten sind; da im Gegentheil mit derLänge der Zeit auch unter den herrschenden Bürgern undMagistraten Neid und Zweytracht, Egoismus und Träg-heil, Habsucht und Sittenverderbniß einschleichen, jasogar beleidigender Stolz in Republiken beynahe noch häu-figer als in Monarchien angetroffen wird: so ist es un-vermeidlich, daß der Haß oder die Verachtung, welcheeinzelnen Gliedern verdienter Weise zu Theil werden,nicht einen nachtheiligen Schatten auf die ganze Gcnos-senschaft zurükwerfen; und man sieht auch hieraus, wieschwer das Ansehen einer republikanischen, d. h. vielköpfi-gen Regierung in die Länge zu behaupten ist.
Für Republiken ist eS ferner gleichwie für Einzelherrenunentbehrlich zur Behauptung ihrer Unabhängigkeit denwahren Geist des KriegeS zu besitzen, d. h. zu einemgerechten und nothwendigen Kampf entschlossen und fähig