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nimmt. Endlich sollte auch von vorsichtigen Republiken tselbst eine dictatorische Gewalt nie ganz unbeschränkt er-theilt werden, sondern nur in so weit, als «S zu Errei-rcichung ihres Zwekes nöthig ist. So z. B. hat es garseine Schwierigkeit in allen Dingen, die nicht auf denKrieg Bezug haben, den gewöhnlichen Geschäftsgangfortbestehen zu lassen, damit die Rükkehr der regelmäßi-gen Ordnung desto leichter sey, und auch in Rüksicht aufden Krieg selbst, doch einige Befugniße, welche leichtausgeübt werden können, und zugleich das Privat. Ei-genthum aller Bürger berühren, wie z. B. die Maßre.geln zur Lieferung von Mannschaft und Geld, ferner dieRatifikation der Verträge u. s. w. der Communitäl oderihren Stellvertretern vorzubehalten, damit ihre Rechte nieganz veräußert noch vergessen werden, und ihr stets einigeMittel verbleiben, solche nöthigen Falls wieder an sich zuziehen. Durch diese und ähnliche Vorsorgen können auchvon Republiken bedeutende Kriege glüklich geführt, undzugleich die Inkonveniente der Dictature» einigermaßengehindert oder erschwert werden. Da sie aber gleichwohlimmerhin gefährlich sind, so wird die wahre, naturge-mäße Klugheit der Republiken allemal darin bestehen, ei-nerseits zwar die kriegerischen Tugenden und Fertigkeitenunter ihren Bürgern möglichst zu erhalten, um widergewöhnliche innere und äußere Gefahren entschlossen undfähig zu seyn, wozu dann gymnastische Spiele inder Jugend, periodische Waffenübungen und Muste-rungen, wie auch die beynahe in allen Communitätenüblich gewesenen Schüzen- und Bogenschüzen-Ge-sellschaften sehr zwekmäßig sind, weil sie den Körperabhärten, das Gefühl der Kraft erhöhen; anderseits aberbleibt es eine Hauprregel, besonders der kleineren Repnb-