Band 
Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
JPEG-Download
 

314

-en, -och zwischen beyden ffetS ein unfreundliches Ver-hältniß, eine innere Entfrcnibung der Gemürher besteht.Die scharfsinnigsten Schriftsteller haben dieses wahrge»Kommen, und es wird auch durch die Geschichte fastaller Republiken ohne Ausnahme bestätiget. Man weiß,wie unangenehm die Oberherrschaft der GriechischenStädte von Sparta, Athen u. s. w. den verschiedenenEinwohnern ihres Gebiets gewesen. 1<s > Aehnliche Un-zufriedenheit muß wenigstens zum Theil auch gegen Car-rhago'g Herrschaft in den Sizilianischen Städten bestan«-en haben, da die Römer in denselben so vielen Anhang,fanden, ohne daß man eben von besonderen Unierdrü.Lungen reden hörte. Wie viel hatte nicht Rom selbst mitfeinen eigenen Unterthanen zu kämpfen; die Herrschaft-ie'scS gepriesenen Volks war einmal nichts weniger alsbeliebt. Welche Feindschaft bestand nicht zwischen Genuaimd den Corsikanern, vorzüglich deßwegen weil die Ge-nueser fast alle öffentliche Stellen bekleideten! I7) Mankann nicht käugnen, daß bey aller Milde der Venetiani-fchen, 18 > der Genuesischen Regierung und derjenigen der

i;) Montesquieu redet bereits davon, jedoch in zu harten,allgemeinen Auödrükcn, und ohne den wahren Grund davonanzuführen. Esprit des lojx. L. X. Ch. 7. s. Auch Hr. vonReal sagt: „Die bcßte Regierung vermindert in dem ari-»stokratischen Regiment den Verdruß nicht, von derselben aus-„geschloffen zu seyn." StaatSkunst D. I. S. 376.

16) Vcrgl. Heeren Staaten des Alterthums. 1817,S. If>8.

17) Siebe hierüber v. Real Staatskunst. B. H. @.637 ff.,wo diese Geschichten sehr vollständig beschrieben sind.

»8) Guicciardini giebt ihr hierüber schon 1509 ein sehr vor-theilhafreS Zeugniß, Siehe auch v. Müller Schweizer-