Tommunitäten und Landschaften, unter mancherley For-men und Benennungen * 3 > von Bündnißen / Bürger - undLand-Rechten, Kastvogteyen, Durchmarsch-, Besezungs-,Zuzugs.Rechten u. s. w. können den Republiken sehr nüz-lich werden; denn zieht man auch von solch ungleich Ver-bündeten keine direkten Einkünfte, und regiert ihre in-nere Angelegenheiten nicht: so vermehren sie dennoch daSAnsehen, sie werden im Ausland als Unterthanen gerech-net, und man vermag mit ihrer Hülfe die eigene Unab-hängigkeit desto besser zu vertheidigen. Wiewohl ein be-scheidenes, friedliches Betragen den Republiken wohlan-ständig ist, und sie wohl thun, sich nicht ohne Roth irrfremde Händel zu mischen: so ist doch eine gänzlicheReutralität in Kriegen zwischen benachbarten Staatenauch ihnen gefährlich, weil sie dadurch alle Freunde ver-lieren, und sich gegen die Feinde doch nicht schüzett, son-dern zulezt allemal die Beute deg Siegers werden. Tre-ten sie auch nicht mit großen Armeen auf, und werdennicht unter die Hauptmächte gezählt, so können sie dochauf mancherley Art Hüls und Vorschub leisten, so daßsie sich dadurch bey dem Freunde Dankbarkeit, bey demFeinde wenigstens Achtung erwerben, und ihr Interesseauch bey dem Frieden berüksichtiget wird. Aber bestän-dige Schuz. und Truz.Bündniße mit benachbarten mäch-tigen Potentaten müssen die Republiken möglichst vermei-den, weil dieselben nur gefährliche Sorglosigkeit pflan-zen, zur Vernachlaßignng aller nüzlichcn Verbindungenführen, und zulezt unvermeidlich in eine Oberherrschaftdes stärkeren Theils ausarten. -»> Ist endlich die rela-
n) B. n. S. 58!? ff. Siehe auch, was schon oben S. -35 dar-über gesagt worden,y) Vergl. B- III. iq-- i;i.
Lechtter Va»d, 3£