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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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tive Macht verkehren , und durch ganz veränderte nach-barliche Verhältniße die volle Unabhängigkeit nicht mehrzu behaupten möglich: so wäre es auch für Republikenthöricht/ mit derselben noch ferner groß zu thun, undauf Rechte zu pochen, die man doch nicht mehr ausübenkann; sondern die wahre Klugheit erfordert in sol-chem Fall, sich in die Geseze der Natur zu fügen, durchbescheidenes, gefälliges Betragen sich die Uebermacht gün-siig zu machen, in Collisionen nachzugeben, und gleich-sam durch feine Verborgenheit wenigstens Existenz, Frey-heit und Eigenthum zu reiten, bis daß durch günstigereVerhältniße ein höherer Grad von Unabhängigkeit neuer-dings möglich wird.

«;) Dergl. B. Hl. Kap.