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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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allzuhäusige, als durch allzufeltene Aufnahm von Bürgerstzu Grund gegangen sind.

Welches Maaß ist also zu beobachten, um sowohl dieeine alS die andere Klippe ^u, vermeiden? Vor allemmuß zwar hierüber bemerkt werden , daß eine Republik,die noch im Werden begriffen ist, und erst mächtig wer-den will, mit ihrem Bürgerrecht viel freygebiger seynkann, alS eine andere, die bereits mächtig und unabhän-gig geworden ist. In jenem Fall sind fast alle Vortheileauf ihrer Seite; sie vertheilt die Beschwerden auf meh.rere Köpfe, und stärkt sich durch die Kraft der neuen Ge-nossen. In lezterem Falle aber, wo der Zwek schon er-reicht ist, sind alle Vortheile auf Seite der neu äuge-nommenen Bürger; die Republik theilt von dem ihrigenmit, und thut dieses nur entweder aus Klugheit zu ih-rem eigenen Nuzeu, oder aus Großmuth, um natürlicheFeindep gewinnen, ausgezeichnete Freunde zu beloh-nen u. s. w. Indessen ist die Genossenschaft jeder souve-rainen Republik zu schwach, sobald sie nicht wenigstensin ihrem Hauptsize den größeren Theil der Einwohnerausmacht, sobald sie nicht hinreicht, um alle höheren undniederen Stellen des Gemeinwesens mit tauglichen Sub-jekten zu besezen, und außerdem keine Stüze, kein bedeu-tender NachwachS von wohlhabenden» im Aufblühen be-griffenen Bürgern vorhanden ist, welche allmählig sichden Geschäften der Republik widmen, und die abgehen-den älteren und angesehenen Geschlechter ersezen können.Sie ist aber zu stark, und wird entweder aufgelöst, oderin ihrem Inneren widerrechtlich verengt werden, sobalddie Bürger so zahlreich sind, daß sie einander gar nichtkennen, und ganz entgegengesezte Interessen oder Bedürf-