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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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oder doch sonst ihrem Einfluß, ihrem Beyspiele folgen.Sollte eö nöthig scheinen, die Ausübung jener Regeldurch gewisse, positive Geftze zu sichern, auf daß sienicht vergessen oder vernachlässiget werde, so dürfte diezwekmaßigste und freundlichste Methode darin bestehen,bey jeder periodischen Ergänzung des obersten oderfouverainen Raths (als welche, wie wir bald zeigen wer-den, vor der individuellen große Vorzüge hat) zugleichoder unmittelbar nachher auch eine gewisse Anzahl neuerGeschlechter, ohne Rükstcht, ob deren seit der lezten Epo-che mehr oder weniger ausgestorben seyen, und ohne wei-tere Beschwerden in das Bürgerrecht aufzunehmen, aufdaß bey dieser Erneuerung des RegimentS die Freude imganzen Land allgemein sey, und die Classe der Untertha-nen dem Glük der herrschenden Bürger nicht mit scheelenAugen zusehen müsse. Dadurch würde ein natürlichesBand zwischen beyden geknüpft, der stete Nachwuchs sicht-bar dargestellt, und der Geist gleichsam an die Idee ei-ner unsterblichen Daur der Republik gewöhnt. Hierbeydann für die Aufnahms-Fähigkeit gewisse Bedingungengesezlich vorzuschreiben ist ebenfalls illusorisch, zwekwi-drig, und hat die ncmlichcu Jnkonveniente, wie wennman in Monarchien den Adel an einzelne äußere undsichtbare Formen heften will. Wird z. B. alte An-säßigkeit gefordert, "> so ist dieselbe nicht nur für vieleschwer zu beweisen, sondern eö kann diese zufällige Ei-genschaft auch dem Schlechtesten zukommen, während ihrMangel oft die würdigsten und verdienstvollsten Subjekte,

>;) Bergs. 99. Hl. S. 374-333»

lü) dem Bernisckicn Gescz von 1791 mußte j. D. eine An-säßigkeit seit i?o Labren bewiesen werden.