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vollmächtigten stellvertretenden Ausschusses nöthig. " So-bald ste auch nur einige hundert Mitglieder zählen , derenstete Versammlung theils nicht möglich, theils ihnen selbstzu lästig und beschwerlich ist: so werden ste durch denDrang der Natur selbst gezwungen, ihre Gewalt ganzoder zum Theil einer engeren aus ihrem Schooße gezo-genen Versammlung entweder förmlich zu übertragen,oder nach dem Gest; ihres ursprünglichen Stifters zuüberlassen und ausschließend einzuräumen. Insofern esdurch die Natur der Umstände möglich bleibt: so mageö auch gut und zwekmäßig seyn, Hiebey der ganzen Ge-nossenschaft noch einige, wenn auch beschränkte Rechte,wie z. B. die Ratisikation der die Personen und daS Pri-vat-Eigenthum der Bürger verpflichtenden Geftze, dieBewilligung von Steuren, die Wahl zu den höchstenEhren-Aemtern u. f. w. vorzubehalten oder zu gestalten,wäre es auch nur um das Ehrgefühl der Einzelnen zubefriedigen, den Gemeingeist zu erhalten, und bey ge-wissen Gelegenheiten an die Rechte der ganzen Commu-nität zu erinneren. Welcher Einfluß aber Hiebey derlezteren zu lassen sey, und wie derselbe unschädlich ge-macht werden könne, um stürmischen Faktionen, oderübereilten durch Demagogen-Künste erzwungenen Beschlü-sten zuvorzukommen, und die wichtigsten Aemter, mithinauch das künftige Heil der Republik nicht den Launeneiner unwissenden Menge Preis zu geben: ist eine äußerstschwere Aufgabe, die abermal beweist, wie wenig allzu-zahlreiche Genossenschaften der Natur angemessen find,und wie ste daher, man mag wollen oder nicht, entwe;der freywillig und gesezmäßig, oder aber gezwungen und
i) S. oben S. 17.; - 176.