ist, zu nähern, und mithin wenigstens so viele Bürgerin den stellvertretenden Rath aufzunehmen, alS sich be-quem versammeln können. Auf der anderen Seite darfaber die Zahl der Ausgeschossenen auch nicht so stark seyn,daß dadurch die Versammlung zu sehr erschwert, oderdie Ordnung und Gründlichkeit der Bcrathschlagungenunmöglich gemacht werde, indem hierdurch gerade der ein-zige Vortheil eines engeren Ausschusses verlvhren giengc.So ist es wenigstens nöthig, daß alle Micglieder desselbeneinander sehen, hören und verstehen können; daher nachder Beschränktheit der menschlichen Kräfte und Sinne dreybis vierhundert Mitglieder ungefähr das Maximum einerVersammlung sind, bey welcher es möglich ist, die Ge-schäfte mit einiger Einsicht, Ordnung und ohne allzn-großen Zeitverlust abzuhandeln, ja sie muß dabey nochsehr regelmäßigen Formen und einer guten Prasidial-Leitung unterworfen bleiben. Auch hat ein natürlichesGefühl fast allen Republiken ungefähr dieses Verhältnißgelehrt. Außer in den sogenannten Demokratien, wodie ganze Gemeinde etwa einmal im Jahr unter freyemHimmel für ein oder zwey einfache Geschäfte versammeltwird, besteht der oberste Rath einer Republik selten ausmehr als dreyhundcrt Bürgern, bey den meisten nur auszwey bis dreyhundcrt, und noch wäre diese Zahl zu
3) Der römische Senat zählte sechshundert Mitglieder. — ZuZürick bestand der große Rath aus zweyhundert und zwölfMitgliedern, zu Bern aus zweyhundert neun und neunzig,zu Luzern aus einhundert, zu Basel aus zweyhundert zweyund achtzig, zu Freyburg aus zweyhundert, zu Sololhur»aus einhundert, zu Schaffhauscn nur aus fünf und achtzig,zu Genf aus zweyhundert fünf und zwanzig Bürgern. DerPregadi zu Venedig waren bey dreyhundcrt, der sogenanntkleinen Rathe zu Genua zweyhundert.