stark/ wenn alle Mitglieder sietS gegenwärtig wären; al-lein da immer ein sehr großer Theil derselben wegen derEntfernung ihres Wohnorts/ oder wegen anderen Ge-schäften der Versammlung nicht beywohnen kann/ undgewöhnlich kaum die Hälfte anwesend ist: so müssen dieübrigen/ deren Gegenwart sich gewöhnlich hoffen läßt/wenigstens so zahlreich sey«/ daß die Communität auchdurch dieselben anständig repräftniiret sey/ dem dirigi-rendeu Rath eine Stüze/ und den Beschlüssen selbst da»nöthige Gewicht gegeben werde.
Was die Wahlfähigkeit zu solchen größeren stell-vertretenden Ausschüssen betrifft: so können dafür/ nachden wahren republikanischen Grundsäzen , und selbst nachden Regeln gesunder Klugheit , außer dem wirklichen Be-siz und Genuß des stimmfähigen BürgerrechtS/ und al-lenfalls einem gewissen Alter / geftzlich keine weiteren Be-dingungen gefordert werden. Denn falls eS möglich wäre/die ganze Communität zu versammeln/ so wurde dortebenfalls jeder wirkliche Bürger ohne Rükstcht auf Stand/Vermögen oder Wissenschaft/ blos in seiner Eigenschaftalö Mitgenosse/ beyzuwohnen berechtiget seyn. Und daman die stellvertretenden AuSschüße nicht wegen dem ver-schiedenen Reichthum, oder wegen der verschiedenen Fä-higkeit/ sondern bloö wegen der Zahl und der Entfernungder Bürger bildet/ ober zu bilden genöthiget ist: so müs-sen diese lezieren wenigstens dazu wahlfähig seyn. umnicht einerseits von der Wirklichkeit/ anderseits sogarvon der Möglichkeit der Ausübung ihrer Rechte ausge-schlossen zu werden. Zwar ist allerdings zu wünschen/daß bey den Wahlen selbst auf den Willen und das Ver-mögen/ dem gemeinen Wesen zu dienen/ mithin auf die-