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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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dir Wahlfahigkeit zu dem stellvertretenden Ausschuß fest.zusezen, und die Constitutivus- Fabrikanten dünkten sichsehr weise und vorsichtig, wenn sie recht viele dergleichenBedingungen, z. B. den Besiz von Grund. Eigenthumoder einem gewissen Capital. Vermögen, die Bezahlungeiner bestimmten Summe von Abgaben, den Wohnort i«diesem oder jenem Bezirk, oder gar den Besiz von Wis-senschaften und Kenntnissen, die frühere Bekleidung un-tergeordneter Stellen u. ft w. vorschreiben konnten. Al-lein diese ganze Distinktiens. Theorie, welche gleichbe-rechtigte Bürger in verschiedene Classen spaltet, und vonkeiner wirklich bestehenden Communität je würde ange-nommen werden, ist falsch und willkührlich, daher auchdie konsequenteren RevolutionS. Männer nie etwas davonhören wollten; sie ist beynahe unausführbar, weil diemeisten Bedingungen nie coustatirt werden können; siewiderspricht dem aufgestellten Prinzip republikanischerRechtsgleichheit, und wenn sie also dennoch nothwendigschien, um größeren Uebeln vorzubeugen, so bewies die-ses nur, daß solch große und aus sehr verschiedenen Ele-menten bestehende Communitciten schlechterdings nicht mög.lich sind, sondern auf eine oder andere Weise gewaltsamverenget werden müssen. Alle jene vorgeblich klugen Vor-sorgen waren nur trügliche Correktiv-Mittel, elende Lap.pen, welche das Radikal. Gebrechen des ganzen Revolu-tions-Systems bedeken sollten. Auch mochten sie zumTheil wobt daher entstanden seyn, daß man freye Genos-senschaften mehr oder weniger mit Reichsständischen Ver-sammlungen verwechselte, monarchische Süze in Republi«

4) Verql. B. I. S. 2 38 und -44 bey Anlaß der Französischen re,volutionckren Constilutionen.

Leckster Band,

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