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oder für die Stimmfähigkeit selbst gemacht werden,wiewohl sie auch dort nicht so viel nüzen, alö manglaubt; aber hintenhcr in dieser gleichberechtigtenBürgerschaft, und blos für den stellvertretenden Aus-schuß (denn anders verhält eS sich mit der Wahlfähigkeitfür einzelne besondere Aemter) neue willkührliche Di-stinktionen einzuführen, ist unbillig, illusorisch, gehässig,und mit zahllosen Inkonvenienten verbunden. Die wahre. Klugheit' besteht also darin, das Urtheil über die nöthi-
gen Eigenschaften dem gesunden Gefühl der Wählendenselbst zu überlassen. Da wird die Natur deS menschli-chen Gemüths schon dafür sorgen, daß die Stellvertre-tung der ganzen Communität nicht auf die niedrigsten,schlechtesten, ärmsten und unwissendsten Bürger falle.Denn nicht nur wünschen dieselben oft solche Ehre unddie damit verbundenen Beschwerden nicht, sondern indemjeder Einzelne nur einen höheren über sich haben, oder(wenn von oben herab gewählt wird) sich wenigstensmit seines gleichen umgeben will, so vereinigen sich diemeisten Stimmen allemal auf die ersten und vordersten,die angesehensten und tauglichsten Bürger selbst. Mitdiesem Resultat sind auch alle zufrieden, wofern nur kei-ner von seinem Recht, d. h. von seiner Wahlfähigkeit aus-geschlossen ist.
Schädlicher noch als die positiven WahlfähigkeitS-Bedingungen, die doch bald von diesem, bald von jenemerfüllt werden können, ist die Einführung eines ge-
ni Es heißt auch hier: l'urpius ejioitur, quam non admitti-tur hospes.
12 ) oben S. 352-35:4,