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rungs . Collcgiums , als auch für die Besezung alle- Ädri-gen, besonders dann der höheren Aemter und Bedienun-gen, sind in Republiken einer der wichtigsten, aber auchder schwierigsten Punkte. Sie liefern einen neuen Beweisvon den Jnkonvenienten, die mit der Natur einer kollek-tiven Person verbunden sind. Die Wahl von Seite einesFürsten oder Einzelherren hat nicht die geringste Schwie-rigkeit, denn hier ist mit einem einzigen Willen allesabgethan; die wählende Person erscheint nie unter denWahlfähigen, und ist für die Verrichtung dieses Ge-schäfts weder an Zeit und Ort, «och an besondere For-men gebunden. Bey einer wählenden Communität hin-gegen müssen nicht nur die Mitglieder irgendwo versam,melk, und der Wille der Mehrheit muß durch künstlicheOperationen herausgebracht werden: sondern es "tritt da-bey oft noch der sonderbare Umstand ein, daß die Stimm-berechtigten selbst in die Wahl kommen, daß die Wählen-den zugleich wahlfähig sind, sogar gegen einander con-curriren , und in diesem Fall von ihrem Stimmrecht aus-geschlossen werden. Dabey hat jeder seine Freunde oderVerwandte unter den übrigen Wählern, es werden man-cherley Solliritationen und andere Kunstgriffe versucht,die oft ein eben so unerwartetes als «achtheiliges Resul-tat hervorbringen: daher verständige Wahlformen, durchwelche der wahre Wille der Majorität herausgebracht wird,unendlich viel zum Wohl und Heil der Republik beytra-gen können.
Bey allen republikanischen Wahlen sind nothwendigerWeise drey verschiedene Dinge zu betrachten: i° daSWahlrecht, 2 ° die Wahlfähigkeit, und 3° dieForm der Wahl selbst. Daö Recht zu wählen kömmt