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gewöhnlich einem besonderen Collegio aufgetragen wird,aber in der Regel von jedem wählenden Mitglied ver-mehrt werben kann. Bende Methoden haben ihre Vor-theile : die erstere ist vorzüglich bey untergeordneten Be-rienungen passend, theils weil mao, um nicht umsonst zuwählen, durch die Bewerbung selbst von der allfälligrnAnnahme dieser Bedienung verftchert seyn muß, theilsauch weil man dadurch die tauglichen Subjekte kennenlernt, indem, des Dünkels von Einzelnen ungeachtet, dieMenschen überhaupt am beßten wissen, wozu ste tüchtigsind, und stch im Allgemeinen ziemlich richtig zu clasfi-ren pflegen. Der Vorschlag von Seite der Wählendenselbst ist hingegen bey hohen Ehrenämtern und Auszeich-nungen schiklich und zwekmäßig, theils weil hier die Be-fcheidenheik eine förmliche Bewerbung verbietet, und mannicht selbst verlangen soll, über seines gleichen hinaufge.fcjt zu werden, theils weil stch die Annahme eines sol-chen AmtS fast immer präsumiren läßt, oder wenn auchdie betreffende Person stch dasselbe verbitten sollte, eSwenigstens für ste keine Unehre ist, zu den ersten Stellenvorgeschlagen und würdig erachtet worden zu seyn.
Ist endlich der Vorschlag gemacht und geschlossen r sobleibt noch die eigentliche Wahlform übrig, einschwieriger und wichtiger Punkt, über welchen allein stchum so eher ein interessantes Buch schreiben ließe, akSdie Natur, und StaatSrechtS. Lehrer diesen Gegenstandnur selten und niemalen gründlich behandelt haben. Manpflegt zwar oft zu sagen, daß die Wahlformen daraufberechnet seyn sollen, dem Würdigsten und Fähigsten denVorzug zu verschaffen. Allein theils kann dieses Resul-tat nicht durch die Form der Wahl, sondern nur durch