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sich aber die Hälfte der stimmenden Versammlung nichtsogleich auf eine einzelne Person, so nimmt man die zweyoder drey stärksten, welche zusammen jene Majorität fürsich haben, und unter denen allein sich die Sache zuleztLoch entscheiden müßte. Ueber diese lezreren nun wirdauf die nemliche Weise noch einmal gestimmt, und so istmit zwey oder höchstens drey einzigen Operationen allesregelmäßig abgethan. Die nemliche Methode ist anwend-bar, wenn mehrere ähnliche Pläze, z. B. die sämmtlichenMitglieder eines CollegiumS auf einmal beftzt werdensollen, ein Umstand, der sonst unerträglich lästigen, aberauch durchaus unnöthigen Zeitverlust verursachet. Dennda hier jedes Mitglied für mehrere stimmen muß, unddoch nach der gewöhnlichen Methode jedesmahl nur fürEinen stimmen kann: so werden nach der gewöhnlichenMethode so viele verschiedene Wahl. Operationen erfor-dert, als es ledige Pläze giebt. Hingegen braucht esnicht mehr Zeit, um auf einem Verzeichniß der Wahlfä.higen mehrere Namen zu bezeichnen als einen einzelnen,und so auf einmal für zehrn bis zwölf Mitglieder zu stim-nren. Oder wenn diese Operation, die noch einiges Nach-denken erfordert, vielen zu beschwerlich seyn sollte, sokann man auch über jeden Wahlfähigen oder jeden an-geschriebenen Candidaten öffentlich durch Aufstehen undSizenbleiben die Stimmen vernehmen, wobey dann jederWählende so oft aufstehen darf, als zu beftzende Pläzesind. Alsdann sind nach vollendeter Zählung und Ver-gleichung der Stimmen alle diejenigen erwählt, welchesogleich die absolute Majorität des wählenden Tribunalsfür sich haben, und sollte diese Majorität auf mehrereSubjekte fallen, als es erledigte Stellen giebt, so habendiejenigen den Vorzug, welche sich der Einhelligkeit am