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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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im Wurf liegenden Gegenstand, nie über zwey verschie-dene zugleich, und über jeden nur in seiner natürlichenOrdnung abgestimmt werde. Denn wie im Privatleben,so ist auch in öffentlichen Versammlungen die Mtßken-uung des eigentlichen Gegenstands der Berathung (igno.ratio elenchi) die Quelle unzähliger Irrthümer, kostba-rc» Zeitverlustes und einer oft unerträglich weitläufigenSchwäzerey. ES entsteht daraus nur ein zwekloses, un.uüzeS Gerede, und durch die Association der Ideen wirddie Aufmerksamkeit sogar immer mehr von dem Haupt,punkt abgeleitet; man streitet zulezt über Dinge, um diecS gar nicht zu thun ist; gewöhnlich werden dadurchnoch die Gemüther erbittert, und so erfolgen oft Beschlüsse,die sich beym Anfang der Berathung niemand hätte träu-men lassen. Diesem Uebel kann durch vorläufige genaueBestimmung der zu entscheidenden Fragen großentheilSvorgebeugt werden, und dabey kömmt es dem Präsiden-ton zu, allfällige neue Meinungen, die in der Berathungselbst geäußert werden, gehörigen OrteS einzuschalten,auf eine bestimmte Frage zu reduciren, und am Endezur. Abstimmung zu bringen. Die Sönderung jener Fra-gen ist schon deßwegen unentbehrlich, weil sonst keinewahre und freye Majorität herausgebracht werden könnte.Denn sobald man mehrere Punkte mit einander eumulirt,und über beyde zugleich abstimmen läßt: so werden dieeinzelnen Mitglieder genöthiget, entweder beyde zu beja-hen, wo sie vielleicht die einen verneinet, oder beyde zuverneinen, wo sie vielleicht die einen bejahet hätten: eSentsteht der Trugschluß, den die Logiker eine kailaci»plurium questionum nennen. Man kann j. B. ver-nünftiger Weise nicht über daS wie und das wennentscheiden, bevor daS ob ausgemacht ist, nicht eine