431
Strafe verordnen, es sey dann die Schuld als erwiesenerklärt, noch über das Quantum einer Belohnung oderBegünstigung votiren, bevor die Versammlung über dieHauptfrage, ob zu belohnen sey oder nicht, sich bejahendausgesprochen hat. Und doch entsteht dieses Inkonvenientsehr oft, wenn man z. B. ganze ausführliche Beschlüßeoder Gesezes-Vorschläge in Pausch und Bogen zur Ab-siimmung bringt, oder wenn selbst bey artikelSweiser Be-handlung derselben, die einzelnen Artikel verschiedenePunkte enthalten, so daß man entweder das Gute mitdem Schlechten verwerfen, oder das Schlechte mit demGuten annehmen muß, folglich im Grunde nicht nachseinem Willen stimmen kann. Zum anderen hat jeneSönderung noch den wichtigen Nebenvortheil, daß sie dieBerathschlagung sehr verkürzt, und ungemein viel zurErleichterung des Urtheils selbst beyträgt. Denn je mehrdie Fragen genau bestimmt, natürlich gestellt und geord-net sind, je mehr dringt sich die richtige Beantwortungdem gesunden Gefühle von selbst auf, unnüzeö Geredewird verhütet, und die Aufmerksamkeit auf den Haupt«punkt geheftet, so daß auch der mittelmäßige Verstandschwierige Gegenstände richtig einzusehen und zu beur-theilen vermag. Werden hingegen die Fragen nicht ge-söndert, so sind die meisten Mitglieder nicht fähig, einsolch verwikelteS Ganze zu fassen, sie werden dadurchverwirrt oder gleichgültig, und glauben zulezt «och ihrGewissen zu beruhigen, wenn sie mit blindem Zutrauender Meynung des Gutachtens oder irgend eines Optima-len folgen, ohne oft nur zu wissen, worin dieselbe besteht.Wie aber die theils in dem Commifsional- Rapport ent-haltenen , theils in der Berathung selbst geäußerten Mey.aungen auf einfache mir Ja! ober Nein r zu beantwor«