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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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-mißbeliebige Meynung nach Willkuhr auszuschließen, hloSdadurch, daß er ihr alle ähnlichen entgegensezt , und folg.lich die Majorität dieser lezteren gegen jene erstere ver-einiget. Gesezt rS wären bey einer Wahl um irgend«in Amt drey oder mehr Candidate», z. B. Peter, Paul«nd Johann, im Vorschlag, und rS wäre zu vermuthen,daß von einhundert und fünfzig Wählenden der erste un-gefähr fechSzig, der zweyte fünfzig, der dritte vierzigStimmen auf sich vereinigte: so würde es jedermann«ngereimt finden, hier eine Dichotomie erzwingen zu wol-len, und z. B. der Versammlung die Frage vorzulegen:Peter oder ein anderer? Paul oder ein anderer? Johannoder ein anderer? Denn in dem ersten Fall würde Pe-ter, der doch vorläufig die meisten Stimmen hat, mitneunzig gegen sechszig, in dem zweyten Paul mit ein-hundert gegen fünfzig, und in dem dritten Johann miteinhundert zehrn Stimmen gegen vierzig ausgeschlossen,und man könnte nachher nur noch unter den beyden übri-gen wählen. Die Frage, welcher von allen dreyen denzwey anderen weichen müsse, um sodann nur unter diesenzu votiren, kann nicht von dem Prästdenren allein, son-dern nur von der Versammlung selbst entschieden werden.Also pflegt man überall die drey Candidaten neben ein-ander abzuwägen, und falls die absolute Majorität sichnicht sogleich auf Einen vereiniget, so fällt der schwächsteab dem Vorschlag, und in einer folgenden Operationwird nur unter den zwey stärkeren gewählt. Die nem,ltche Bewandtniß hat eö aber mit dem Entscheid oderder Wahl unter verschiedenen coordinirten Meynungen.Wenn eS z. B. um eine Belohnung oder Entschädigung inGeld zu thun wäre, und ev würden mit einrer MeynungVierhundert, mir anderer fünfhundert, mit dritter sechs«