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der nemlichen Versammlung, sie haben unter denselbendurch ihre Kinder, Verwandte und Freunde eine Mengevon Anhängern, und es ist daher viel schwerer, als manglaubt, einem solch dirigirenden Rath, ja sogar nur ei-nem angesehenen Collegio unrechtmäßige oder übel ange-wendete Gewalt wieder zu eukreissen. Diese Behördennennen ihre Funktionen ein Recht, obgleich in solchenSachen nur die ganze Republik eigene Rechte hat, undniemand läßt sich gern vermeynte oder wirkliche Befug.Nisse entziehen. Dergleichen Streitigkeiten werden alsonie anders als durch eine Art von innerem Krieg been-digt. Siegen die Magistraten, so maßen sie sich in derFolge noch mehr an, und betrachten ihre Mitbürger alöüberwundene Feinde; diese lezreren erspähen den günfti-gen Augenblik, um gleiches mit gleichem zu vergelten;sie widerstreben entweder auch dem rechtmäßigen Ge-brauch der Macht, oder sie werden zulezt über allesgleichgültig, und es entsteht eine verhaßte Oligarchie,die jedes Leben, jeden Gemeingeist tobtet, und die Re.publik gleichsam durch Fäulniß zu Grund gehen läßt.Siegen aber die Bürger, so suchen die Magistraten sichauf andere Weise zu rächen, wozu ihnen stets viele Mit-tel übrig bleiben, oder sie werden auch im Guten furcht-sam , verlieren alles Selbstgefühl, und würdigen sich zuniedrigen Schmeichlern einzelner Faktionen herab; da.durch gerathen alle Geschäfte inS Sroken, die Regierungverliert ihr Ansehen sowohl im Jnnlande als im Aus-lande, die innere Zweytracht nimmt täglich zu, und zu-lezt erfolget gar eine fremde Einmischung, welche gewöhn-lich den Untergang der Republik nach sich zieht.
Indessen werden alle jene verderblichen Competenz.