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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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eine Frage , welche bekanntlich von jenem Schriftstellerzu Gunsten der protestantischen entschieden worden ist,nicht sowohl weil ihre Verfassung republikanisch und folg-lich mit der weltlichen Ordnung gleichartig, als viel-mehr weil sie auf den Geist der Unabhängigkeit und voll.kommenen Privat, Freyheit gegründet sey. s* Allein gleich-wie dieses Princip, wenn eö je konsequent befolget wer-den könnte, den Protestantismus selbst vernichten würde,und derselbe sich nicht durch seinen eigenthümlichen Cha-rakter, sondern nur durch dasjenige erhält, was er mitder katholischen Religion gemein, oder von derselben bey-behalten hat: so müßte das nemliche Princip auch noth-wendig zur Auflösung jeder Republik führen. Der Geistdes Protestantismus ist offenbar nicht ein Geist der Ver-einigung, sondern vielmehr der Vereinzelung und Zer-streuung; vermöge desselben sollte jeder alles wissen, allesverstehen, selbst was er nicht kennt, und nie der Auto-rität der Aelteren und Weiseren glauben. Mit solcherGesinnung aber ist keine Eintracht möglich, oder sie wirdnur durch ungerechten Zwang ersezt; eS kann da wederKraft noch Gedeihen statt finden, und eine Republik, wojeder Einzelne Constitutionen, Geseze und Uebungen nacheigener Einsicht schaffen und auslegen wollte, könnte sowenig bestehen als eine Kirche, in der jeder berechtigetseyn soll, sich den Glauben, die Moral und den CultuSnach seiner Privat-Vernunft zu bestimmen. Im Gegen-theil, daS republikanische oder CommunitäiS. Verhältniß,

3) Esprit des lois L. XXIV. ch. 5., wo zwar von der Sachesehr rhapsodisch und oberflächlich geredet wird. D«S Capitelist überschrieben : ,« Que la religion catholique eonvient mieux„a une monarcbie, er que la protestante «’acaammod«« ruieux d’une repultlique. ”