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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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auf denen Holmünzen. 259

fswol andere, als auch unsere deutschen Für-sten folgen; die nicht allein keinen Zuna-men

Die Taufzeugen sind nicht nur deswegenda, daß sie nachmals bezeugen können, dasKind seye getaufet worden: sondern, wieder Herr Auctor selbst erkennet» auch in un-seren Würtembergischen Kirchen, vermögeeines kürzlich ergangenen gnadigstenBefehlS,der denen Taufzeugen bey dem Taufactnfürgehalten wird,- so sind sie schuldig, alsLompatrsL des Kindes, zeitlich und ewigesHeil mit zu besorgen; und es fürnemlich zuKirchen und Schulen, auch denen Catechis-muslehren anhalten zu helfen. So langealso dieser Nutzen noch bleibet: so ist auchdie Sache beyzubehalten. Nun ist zwarder Mißbrauch groß; allein es ist eines derältesten ^xiomstum auf der Welt: abulurnon toilit ulum: sonst würden GOttesWort predigen, zur Beichte und Abendmahlgehen, und alle andere gute geistliche undweltliche Ordnungen aufzuheben seyn. Se-hen die Eltern in dergleichen Gelegenheitenmehr auf weltliche Absichten, als ihres Kin-des wahres Wohlseyn : so lüden sie hier-durch ein schweres Gerichte über sich. Thunaber die Taufzeugen ihr Amt nicht: so istes abermals unrecht; und kan sie die großeAnzahl der Täuflinge nicht entschuldigen.Thun sie an jedem, sie mögen so viel haben,als sie wollen, im Geistlichen und Zeitlichen,was in ihren Kräften stehet: so sind sie fürGOtt und der Welt entschuldiget. Siehetder Taufzeuge, daß es um des Geldes we-gen geschiehet, daß er zu Gevatter gebetenR r wird!