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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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auf denen Holmünzen. 261

pflegen (?) (74.). Welches doch beydenen Römern gar anders gehalten wor-den:

(?) Die Römischcatholischen könne« ihren Namen

drey»

heutiges Tages auch noch diesen Nutzen:Man weißt, wie laulicht sich die Gemeindebey der Kindertaufe ;u erweisen pfleget;und wie wenig man für das Kind, so getau-fet wird, betet. Ferner so wißen wir, daßauch eines einigen Gerechten Gebet beyGOtt viel vermag; beobachten nun die Ei«lern ihre Pflicht, und erwählen gottseligeTaufteugen: so können ja sie und ihr Kindnichts, als alles Gutes davon erwarten;dann sie wißen, daß nicht nur einer, son«dern zwey, drey oder mehr Gerechte GOttfür ihr Kind anrufen. So auch, führetsich ein solcher Täufling, wann er keßer juJahren kämt, gottlos auf: so wird ihn dasKirchenbuch nicht warnen; aber wann ihnsein gottseliger Taufjeuge ;u Gemüthe fäh«ret, was er in seinem Namen GOtt ver-sprochen; das fruchtet öfters etwas. In«gleichem, kömtder Täufling in Anfechtung:so wird ihn abermals das Kirchenbuch nichttrösten; aber der Zuspruch des Taufjeugens:der ihme fürhält, was GOtt ihme in derTaufe versprochen; der vermag viel. End-lich so ist es auch darum zu thun, wie dieFormalia unserer Würtembergischen Agen-den lauten: So wollet ihr (Gevatterleute)an seiner Starr antworten, damitöffentlich bekant werde, worauf esgerauft werde.

(74-) Sie legen den Namen meistentheilS nicht ab;

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