des leichten Geldes. zvz
chet hat (k). Wenn aber gleichwol aus de-nen Höllischen Urkunden klar ist (Z), daßzumwenigsten der Schrot zur leichten Münze man-chesmal verändert worden: so halte ich solchesalles für etwas außerordentliches; welchem-nach, weil man immer wieder auf den vorigenSchlag gekommen, solche Art Geldes nichtbeygeleget oder aufgehoben worden ist.
§. 5 -
Wenn man nun nach dem Heu- Der ei«tigen Werthe des leichten Geldesoder der Holmünzen fraget: so ha- leichtenbe ich selbigen also eingerichtet be, Münzen,funden, das die Rechnung gegendenen unsrigen eben nicht gar schwer wird.Sechzehn feiner Holmünzen gehen gerade aufein Loth; und machet also ein jeder derselben
einen
(t) Ich habe die kayserlichen ttenrlcl, k'ritlerlc!,Ottonis; ferner die herzogt. Brandenburgischen,Meißnischen, Thüringischen; wieder die bischöf-lichen von Maynz, Magdeburg, tzalberstadt,Naumburq n.a. wie nicht weniger die abteylichevon Quedlinburg, Hirßb. u.a. und noch endlichstädtische von Gvßlar, Halle, Erfurt u. s. w. ge-geneinander aufgezogen und gehalten, und bittin dem Schrot und Korne nicht den geringstenUnterschied gewahr worden.
Cx) Davon wir unten handeln wollen : weil durchselbige das deutsche Geld mittlerer Zeiten gar einsonderbares Licht bekömt.