.des leichten Geldes. Z21
jetzo eingerichtet werden solle. Weswegendann die Billigkeit der Sache erfordert, daßman allenthalben etwas zugesetzet, und dieSummen um ziemliches, nach dem Werthedes Geldes bey jetzigen Zeiten, erhöhet hat.Allein in Zöllen uud Zinsen ist man in man-chen Orten, wiewol gar unsäglich, bey demeinmal gesetzten Ziele verblieben. Dann, was
die Zölle betrift, so haben selbige entweder dieBeßerung der Wege und Stege zum Grun-de; oder aber es sind selbige dem Landesherrnzu seinem Unterhalte angewiesen. Zn beydengeschiehet dem Zollherrn, wenn man auf demalten Fuße bleibet, zu wenig. Denn da manin alten Zeiten bey der Kostbarkeit des Geldeseine Brücke vor etliche Reichsthaler bauenkönnen : so muß man jetzo so viele Dutzenddaran wenden; da es dann die Vernunft giebt,daß man bey Erhöhung der Last auch denGrund stärker machen mäste, auf welchen sel-biger ruhen solle (55). Eben wie denen Bau-ren seltsam vorkommen dürfte, wenn man ih-nen Hüner und Gänse nach dem alten Anschla-ge,
! (l5) Wenn nun ein Landcesärst, in Erhebung des
^ Zolls, diesen Grund allein brauchte, und den
! alten Werth der Münje mit der jetzigen gleichi machen wolle: so wüßte fast nicht, ob diesernicht der Billigkeit gemäß, denen Rrichsgesetzenaber gar nicht entgegen wäre.
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