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Indem man zu solcher Zeit noch von keinemAusgebende gewußt, welches die Größe ei»nes silbernen Reichsgülden oder Thalers ge-habt hatte. Dahero man bey größerer An-zahl das Gewichte gebrauchet, und auch dasgemünzte oder geschlagene Geld einander zu-gewogen hat (6). Welches aber nur solan-ge
sondern deswegen in denen peinlichen Gesetzenerhöhen müßen: weil der Werth des Geldes,nachdem des Silbers so viel in Europa gekom-men , um ein gar großes gefallen ist. Daß alsodie alten Geldbußen, wenn man dabey verblie-be, weder der Verbrecher fühlen, noch auch derGerichtsherr mit diesen Gerichtsfällcn seine Ge-richte unterhalten würde. Hat man nun in die-sem Stücke Grund gehabt, die Geldbußen,Wetten und Währe zehn - und mehrfach zu erhö-hen ; wer wolte denn hierüber einen Zinßherrn,Zollherrn, Lehenherrn, oder andere verdenken,welchen ihre Beschwerungen, die sie auf sich ha-ben, mit Gelde wieder ersetzet werden sollen?
<<l) Dahero die alten Urkunden nach Marken undPfunden, und diese nach denenjenigen Ortenrechnen, wo das Geld häufiq geschlagen worden.Also findet man: zwanzig Mark Brandeburgi-scheu Silbers; zehn Loth Meißnischer Währung:dreyßig Pfund Cöllnisch u. f. w. Und deswegenmuß man sich ja die Gedanken nicht machen, alswenn man damit etwa Bruchsilber verstanden hät-te. Dann es bestünde dieses alles aus gemünztemGelde: welches man aber, die Zeit zu schonen,einander zugewogen hat; wie man etwa nochsetz» in fürstlichen Rentheyen siehet, daß solcherX 4 Ursache