Z40 Cap.rz. Mittel zum leichten
Deutschen von keinem Testamente gewußt (i):so haben sie auch deswegen ein bisgen Geldim verborgenen gehalten, solches etwa bep
letzter
einen Groschen mehr erwerben; sondern sobaldsie auf die Beine kommen, und etwas verdienenkönnen, ihr eigenes Gewerbe anfangen, unddadurch sich der väterlichen Gewalt entziehen:so kömt es nun seltsam heraus, daß man demVater jetzo seine Hände binden will, was er vonseinem mit eigenem Schweiße erworbenen Guteseinem widrigen Kinde hinkerlaßen svlte. Undeben deswegen hatte man auch die Mutter mitkeiner letznimu vordem beschweren können: weildieser die Kinder nichts zu erwerben verbundensind. Das weibliche Geschlecht betreffend: somußte vordem der Vater auch seine wohlhaben-de Tochter mit einem Heirakhgute versehen: weilselbige, sobald sie aus des Vaters Hause gegan-gen , nicht einen Scherf mehr von dem Vaternach deßen Tode geerbet hat. Jetzo aber ent-läuft ihr ja des Vaters Gut nach seinem Todenicht: und gleichwol ist die Beschwerung denenEltern auf dem Halse gelaßen worden. Beywelchen Umstanden man nicht fragen darf, war-um alte Leute ibx Geld für denen Kindern ver-scharren, um von diesen darum nicht gebracht zuwerden. Davon wir neulich ein poßiriiches Ex-empel gehabt haben, da der Sohn dem Vaterin dem Keller, da er große Töpfe Geldes in dieErde gescharret, die Gänge abgemerket, und denSchatz vor derZeit ausqehoben und durchgebrachthat. Wiewol auch ohnedem der Vater, wel-cher über diese Zeitung für Herzeleid gestorben,deßen nicht länger bedürftig gewesen ist.
(i) Es ist oben x. ribereits erinnert worden, daß
sich