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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Gelde zukommen. Z4;

daß man auch gemeiniglich in großen Gebäu-den etwas Geld, welches zu solcher Zeit gang-bar gewesen, beygeleget, und in denen Knö-pfen auf denen Thürmen aufgestecket hat.

§. 4.

Davon ich in der Vorrede des Preußischen Neu-buras weitlauftiger gehandelt habe; zu welcherArbeit ich mich nunmehro desto leichter verste-hen kan, nachdem selbige von des durch dieseHandlung seiner Gelehrsamkeit, Staatskluaheitund Wohlredenheit halben weltbekantenKvnigl.Gesandten Hochgrafl.Excell. v.Metternich ein sogutes Urtheil erhalten, und zu diesem Geschäftegleichsam authorisiret worden ist. Im übrigenhaben die Deutschen auch nicht die grösten Ur-sachen , sich über den Gang der römischen Gese«tze zn beschweren : wenn sich nur Lehrer undRichter in unserm Vaterlande weisen laßen,und aus selbigem nicht ganz blind in das Gelaghinein sprechen. Dann erstlich sind solches bür-gerliche Gesetze, und vor keine Landesherrenoder Reichssärsten geschrieben. Dann wennsolche in dieser ihren Streitigkeiten gebrauchetwerden: so geschiehet solches allein um der Bil-ligkeit willen, nach welcher man auch die Sprä-che des?l3konl8, Ciceroni«, Orotli u. a. für, undgegen selbige anzuführen pfleget. Nachgehend-bedarf man auch derselben nicht, wenn eine Sa-che nach unseren Reichs- oderLandesqewohnhei-ten ausgemacht werden kan. Also hat bey de-nen Deutschen eine bloße Zusage verbunden,wenn man einmal dem andern das Wort gege-ben; und dabey hat man es auch bis jetzozu las-sen: obgleich die Leichtsinnigkeit der Jtaliäner zuN 4 denen